Preise Sommer und Winter

Haus Christina

Nachfolgend finden Sie unsere Preise für die Sommer-und Wintersaison.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Wunschzeitraum.

Bitte rufen Sie uns an oder senden uns eine E-Mail.

2-Raum-Ferienwohnung

"Kaiserstüberl" (Belegung bis 2 Personen)

**** Sterne, Wohn- und Schlafraum getrennt, ca. 34qm, Süd/Süd-Ost Balkon

Winter    63,- bis 73,-

Sommer 55,- bis 62,-

2-Raum-Ferienwohnung

"Bergblick" (Belegung bis 2 Personen)

**** Sterne, Wohn-und Schlafraum getrennt, zusätzliche Ausziehcouch im Wohnraum, ca. 37qm, Süd-Ost Balkon

Winter 63,- bis 73,-

Sommer 55,- bis 62,-

3-Raum-Ferienwohnung

"Kaiserblick" (Belegung bis 4 Personen)

**** Sterne, 2 Schlafzimmer, separater Wohnraum, ca. 55qm, Südbalkon

Winter 85,- bis 102,-

Sommer 73,- bis 81,-

Unsere Preise gelten je Ferienwohnung und Tag zzgl. Kurbeitrag.

Alle Preise in EUR inkl. der gesetzlichen MwSt von z.Zt. 7%.

KURABGABE
Die Gemeinde Reit im Winkl erhebt z. Zt. folgende Kurbeiträge, die wir für unsere Gäste ohne Abzug abführen müssen.

Kurabgabe pro Tag:

vom 16.12. bis 31.03. pro Erwachsener EUR 2,70 und Kinder* EUR 1,20
vom 01.04. bis 31.05. pro Erwachsener EUR 1,40 und Kinder* EUR 0,90
vom 01.06. bis 15.10. pro Erwachsener EUR 2,50 und Kinder* EUR 1,00
vom 16.10. bis 15.12. pro Erwachsener EUR 1,40 und Kinder* EUR 0,90

* Vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind vom Kurbeitrag befreit.

Grad der Behinderung ab 80% = Ermäßigung 50%
Grad der Behinderung 100% = Ermäßigung 100%

Die notwendige Begleitperson (im Behindertenausweis eingetragen) ist vom Kurbeitrag ganz befreit.

Kurabgabe ab 01.12.2025

1. Für alle Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: 3,00 €
2. Für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 1,50 €
3. Für schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 bis einschließlich GdB 99 beträgt der Kurbeitrag pro Aufenthaltstag die Hälfte der Beträge nach Ziffer 1 oder Ziffer 2.
4. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Scherbehinderte mit GdB 100 und deren notwendige Begleitperson sind von der Entrichtung der Kurabgabe befreit.

Angaben laut neuer Kurbeitrags-Satzung vom 23.06.2025 (Gemeinde Reit im Winkl)

© Text /Haus Christina, Familie Thomas

 

…herzlich willkommen